Fahrzeugart Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw.

Kraftwagen bis 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (ausser Führersitz), auch mit Anhängern mit einem zGM von entweder bis zu 750 kg oder bis zur Hoehe des Leergewichts des Zugfahrzeuges, wobei dann das zGM der Kombination (z.B. Pkw mit Wohnwagen) 3,5 t nicht überschreiten darf
Mindestalter: 18
beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, M, S